Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen
LAG NRW§ 1 Zielsetzung
Stand: 29.12.2018
Dieses Gesetz dient der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten des Landes Nordrhein-Westfalen (Land).
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 LAG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Köln, 14.06.2022 – 84 O 79/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.